Die Post bringt (nicht mehr) allen was

| 07.04.2025 |

eZustellung für Unternehmer: verpflichtend & rechtsgültig.


02 e Zustellung 02 e Zustellung

In Zeiten der Digitalisierung wird auch die Zustellflut an Papier weniger. Die österreichische Verwaltung versucht digitaler zu werden und somit bringt die Post dem Unternehmen keine Bescheide mehr, sondern das USP oder FinanzOnline.

Seit dem 1. Jänner 2020 haben alle Bürger in Österreich das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz.

Unternehmen hingegen haben nicht das Recht, sondern sind verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.
Unternehmen, die wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze (Kleinunternehmer) nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, können der Teilnahme widersprechen:

02a e Zustellung 02a e Zustellung

Erfolgt kein Verzicht als Kleinunternehmer auf die elektronische Zustellung in FinanzOnline wird Ihr Unternehmen automatisch in „Mein Postkorb“ registriert, was bedeutet, dass es für elektronische Zustellungen erreichbar ist.

Für alle anderen Unternehmer erfolgt diese Umstellung ganz automatisch. Sofern Sie Bescheide etc. erhalten, haben Sie in den letzten Wochen auch vermehrt E-Mails aus dem USP dazu bekommen. Haben Sie bislang noch nie ein Verständigungsmail aus dem USP bekommen, dann ist JETZT der richtige Zeitpunkt sich dieses Tools anzunehmen und die Verständigungsdaten zu überprüfen.


Was ist zu tun?

  1. Registrieren Sie Ihr Unternehmen am Unternehmensserviceportal (USP), falls noch nicht geschehen. Weitere Informationen finden Sie hier >>>
  2. Der USP-Administrator muss der Person, die Zugang zu „Mein Postkorb“ erhalten soll, die Berechtigung „Postbevollmächtigter“ vergeben. Einzelvertretungsbefugte Personen erhalten die Berechtigung automatisch zugewiesen.
  3. Überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse in den Einstellungen von „Mein Postkorb“.

Ab sofort werden Bescheide und Dokumente rechtsgültig über „Mein Postkorb“ zugestellt. Finanzbescheide sind weiterhin über FinanzOnline abrufbar.

Mit dieser Zustellung beginnen auch ALLE Rechtsmittelfristen zu laufen. Sind diese Rechtsmittelfristen abgelaufen, besteht oft keine Möglichkeit mehr, diese wieder in Gang zu setzen oder tätig zu werden.

Bitte beachten Sie, dass wir als Ihre Steuerberatung keinen Zugriff auf Ihre persönlichen Nachrichten – weder am USP in „Mein Postkorb“ noch in FinanzOnline – haben und Ihnen daher beim Abrufen der Nachrichten oder Aufbewahren bzw. Fristwahrung auch NICHT helfen können.

Quelle - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus: