Konjunkturpaket "Wohnraum & Bauoffensive"

| 02.05.2024 |

Steuerliche Anreize.


03 Wohnraum Bauoffensive 03 Wohnraum Bauoffensive

Verschiedene konjunkturelle Impulse sollen dem für das Jahr 2024 im Baubereich prognostizierten realen Rückgang der Bruttoinvestitionen von 4 % entgegenwirken und gleichzeitig soll leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Darüber hinaus sollen wichtige Sanierungsimpulse gesetzt werden, um bestehenden Wohnraum zu verbessern und zu ökologisieren.

1. Erweiterte Abschreibung, erhöhte AfA und Öko-Zuschlag

  • Befristete Erhöhung der AfA

In den ersten drei Jahren nach Fertigstellung von Wohngebäuden kann der 3-fache Wert des gesetzlich vorgesehenen Abschreibungssatzes (4,5%) zur Anwendung kommen. Dies gilt für Neubauten (Wohngebäude im Betriebs- und Privatvermögen) mit Fertigstellung zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026. Die Anwendbarkeit des erhöhten Abschreibungssatzes ist zudem an das Erreichen ökologischer Standards („Klimaaktiv Bronze-Standard“) gekoppelt.

  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeit bei Sanierungsmaßnahmen

Die Regelung der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwendungen soll erweitert werden, damit auch nach dem Umweltförderungsgesetz geförderte Sanierungsmaßnahmen, insbesondere ökologisch ausgerichtete „Nachverdichtungen“, erfasst werden. Die Neuregelung soll erstmalig auf Aufwendungen, die im Kalenderjahr 2024 anfallen, anwendbar sein, wobei der Zeitpunkt der Fertigstellung entscheidend ist.

  • Öko-Zuschlag

Mit einem neuen „Ökozuschlag“ sollen klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohngebäuden steuerlich attraktiver werden. Begünstigte Maßnahmen sind z.B. die Dämmung von Außenwänden, der Fenstertausch, die Umstellung auf eine Wärmepumpe oder die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses mit dem Ziel, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Diese Aufwendungen, die im privaten Bereich die Inanspruchnahme eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ ermöglichen, sollen bei vermieteten Wohnobjekten mit einem als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzugsfähigen Zuschlag von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.

2. Kleine und große Vermietung

Die „absehbaren Zeiträume“ bei der Liebhabereibeurteilung sollen sowohl bei der entgeltlichen Gebäudeüberlassung („große Vermietung“) als auch bei der Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten („kleine Vermietung“) um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

3. Wohnraum

  • Zweckzuschuss: 1 Mrd. Euro für die Wohnbauförderung (390 Mio. Euro für leistbares Eigentum, 390 Mio. Euro für leistbare Miete, 220 Mio. Euro für Sanierungen)
  • Kompetenzänderung im Volkswohnungswesen: Wohnraummobilisierung der Länder in Form von Einhebung von Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgaben
  • Wohnschirm: Aufstockung um weitere 60 Mio. Euro auf 125 Mio. Euro für 2024
  • Handwerkerbonus Plus: für Privatpersonen; für die Jahre 2024 und 2025; förderfähig sind erbrachte Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Arbeitsleistungen zur Wohnraumschaffung im Ausmaß von 20% bis zu einem Betrag von 2.000 Euro
  • Energieeffizienz: für Vermieter mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip; 120 Mio. Euro für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden

4. Eigentum

  • Abschaffung von Nebengebühren

Bei Anschaffung eines Eigenheims und für einen Betrag bis zu 500.000 Euro (Freibetrag) sollen befristet für zwei Jahre die Nebengebühren (Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr) abgeschafft werden. Wird der Betrag von 500.000 Euro überschritten, entfallen die Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze. Ab einem Erwerb von 2 Mio. Euro entfällt die Begünstigung. Um die Begünstigung in Anspruch zu nehmen, muss ein bisheriger Wohnsitz für zumindest fünf Jahre aufgegeben werden und der Hauptwohnsitz an dem neuen Eigentum für mindestens fünf Jahre begründet werden.

  • Zinsunterstützung bei Förderdarlehen

Der Bund bezuschusst die Zinszahlungen der Bundesländer im Rahmen der Refinanzierung und reduziert damit die effektive Zinsbelastung der Länder auf 1,5% p.a. Die Länder haben die Möglichkeit, niedrig verzinste Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 % und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme für Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung zu stellen.

Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ wurde am 28.2.2024 im Ministerrat beschlossen, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.


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