Geschäftsführerhaftung für Verzugszinsen von SV-Beiträgen
| 25.10.2023 |
§ 67 Abs. 10 ASVG.
Sachverhalt:
- Der Geschäftsführer entrichtete vor Insolvenzeröffnung Beiträge (2012), die vom Masseverwalter erfolgreich angefochten wurden (OGH im Jahr 2015).
- Im Haftungsverfahren wollte die GKK nun auch für diesen Zeitraum vom GF Verzugszinsen.
Urteil: Der VwGH gab diesbezüglich der Revision der Partei statt, da die Beträge der GKK für diese Zeit ja zur Verfügung standen.
Quelle - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus: WP/StB KR Hannes Mitterer, AKSW Vortrag "Update Verfahrensrecht", 07.09.2023