Einkommensteuer
| 10.12.2024 |
Anpassung der Tarifstufengrenzen ab 1.1.2025.
Durch die automatische Inflationsanpassung in Kombination mit dem Progressionsabgeltungsgesetz (PrAG) 2025 ergibt sich ab 1.1.2025 eine Erhöhung der Einkommensteuer-Grenztarife wie folgt:
Quelle - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus: SWK – Steuer- und WirtschaftsKanzlei Nr. 27/2024