WICHTIGE INFORMATION zur Dienstnehmer-Anmeldung

| 18.07.2024 |

Dienstnehmer müssen VOR Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden!


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Dienstnehmer müssen VOR Arbeitsantritt angemeldet werden! Sollten Sie uns die Anmeldedaten nicht rechtzeitig übermitteln können, machen Sie bitte unbedingt eine telefonische AVISO-Anmeldung bei der ÖGK (05 0766 1460) und leiten Sie uns im Anschluss die Protokollnummer gemeinsam mit den Dienstnehmer-Daten per Email weiter.

Werden Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet, ist mit erheblichen Verwaltungsstrafen zu rechnen.